Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reiseveranstalter: „Wir unterwegs“, Inhaberin: Maren Faulnborn
1. Anmeldung & Bestätigung
Mit der Buchung/Reiseanmeldung bieten Sie „Wir unterwegs“ den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der zur betreffenden Reise gehörenden Detailbeschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an.
Die Buchung/Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch per Telefax) oder in elektronischer Form (Internet, E-Mail) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt „Wir unterwegs“ den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder und auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung Ihres Angebotes durch „Wir unterwegs“ zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird „Wir unterwegs“ dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Über den Vertragsschluss informiert „Wir unterwegs“ Sie mit der Buchungsbestätigung und übersendet den Reisepreis-Sicherungsschein bei Übernachtung, der sämtliche an „Wir unterwegs“ von Ihnen geleisteten Zahlungen gegen Insolvenz absichert.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das „Wir unterwegs“ für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie „Wir unterwegs“ die Annahme dieses neuen Angebots innerhalb der genannten Frist erklären. Dies kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) erfolgen.
Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von „Wir unterwegs“ herausgegeben werden, sind für „Wir unterwegs“ und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des „Wir unterwegs“ gemacht werden.
2. Bezahlung
„Wir unterwegs“ dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung1 des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung in Höhe von 20 % wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
Der Restbetrag ist 28 Tage vor Abreise fällig und zahlbar, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere „Wir unterwegs“ nicht mehr nach Ziffer 8 vom Reisevertrag zurücktreten kann.
Erfolgt die Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn, so ist der gesamte Reisebetrag nach Aushändigung des Reisesicherungsscheines fällig.
Wurden die fällige Anzahlung oder der fällige Gesamtpreis nicht, nicht vollständig oder nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten bezahlt, obgleich der Teilnehmer einen Sicherungsschein erhalten hat, kann „Wir unterwegs“ nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 belasten.
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Reisenden 75,00 € nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
In Einzelfällen können abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden.
3. Leistungen, Änderungen der Reiseausschreibung, Preisänderungen vor Vertragsschluss
Der Umfang der vertraglichen Leistungen von „Wir unterwegs“ ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für die betreffende Reise geltenden Detailbeschreibung der Leistungsbeschreibung auf der Internetseite.
Wird auf Ihren Wunsch von „Wir unterwegs“ ein individueller Reiseablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von „Wir unterwegs“ ausschließlich aus dem konkreten Angebot an Sie und der entsprechenden Buchungsbestätigung.
Leistungsträger (z. B. Hotels, Restaurants, touristische Anbieter, Transportunternehmen) und Reisevermittler bzw. Reisebüros sind von „Wir unterwegs“ nicht bevollmächtigt, Auskünfte und Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von „Wir unterwegs“ hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
Bezüglich der Reiseausschreibung und Detailbeschreibung behält sich „Wir unterwegs“ nach § 4 Abs. 2 BGB-InfoV ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die Sie selbstverständlich vor der Buchung informiert werden.
Insbesondere behält „Wir unterwegs“ sich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung von Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen nach Veröffentlichung im Internet zu erklären. Ebenso behält „Wir unterwegs“ sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Internet ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung im Internet/zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage verfügbar ist.
4. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von „Wir unterwegs“ für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit „Wir unterwegs“ für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen „Wir unterwegs“ gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet „Wir unterwegs“ bei Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
„Wir unterwegs“ haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie dem Kunden erkennbar nicht als Bestandteil der Reiseleistungen von „Wir unterwegs“ sind.
5. Leistungsänderungen, Preisänderungen nach Vertragsschluss
Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von „Wir unterwegs“ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
„Wir unterwegs“ ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
„Wir unterwegs“ behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages im Fall der tatsächlich nachträglich eingetretenen, bei Vertragsabschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn „Wir unterwegs“ in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von „Wir unterwegs“ über die Änderungen der Reiseleistung oder Preisanpassung „Wir unterwegs“ gegenüber geltend zu machen.
Für die Umbuchung verbindlich bestätigter Leistungen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von pauschal 50,00 € an.
Beim Rücktritt/Stornierung gelten folgende Bedingungen (hier gibt es eine Abweichung zu Ziffer 6, die detaillierter ist; die folgenden Angaben scheinen spezifische Stornierungsbedingungen zu sein, eventuell für Gruppenreisen, die in den AGB eingefügt wurden):
- Ab Erhalt der verbindlichen Buchungsbestätigung bis 7 Werktage vor Reisetermin 50,00 € Servicegebühr.
- Ab 6 Werktage mit der Meldung der Teilnehmerzahl 90 % des Reisepreises.
- Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl nach dem fälligen Stichtag ist auf Anfrage kostenfrei möglich.
6. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber „Wir unterwegs“ unter der nachfolgend genannten Anschrift zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei „Wir unterwegs““. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Wenn Sie vor Reisebeginn zurücktreten oder die Reise nicht antreten, so verliert „Wir unterwegs“ den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann „Wir unterwegs“ soweit der Rücktritt nicht von „Wir unterwegs“ zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen.2
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der 3gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. „Wir unterwegs“weist darauf hin, dass sie diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen kann.
Dabei kann „Wir unterwegs“ eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises, orientiert an Ihrem Rücktrittszeitpunkt, wie folgt verlangen:
- bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
- ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
- ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
- ab 6. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
- bei Nichtantritt/No Show 100 % des Reisepreises
Ihnen steht es frei, nachzuweisen, dass „Wir unterwegs“ ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist.
„Wir unterwegs“ behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschale eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit „Wir unterwegs“ nachweist, dass ihre wesentlich höhere Aufwendung als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden ist. In diesem Fall ist „Wir unterwegs“ verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleitung konkret zu beziffern und zu belegen.
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß $§ 651b$ BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
7. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.
Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann „Wir unterwegs“ bei Einhaltung der unter Ziffer 5 aufgeführten Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
Für die Umbuchung verbindlich bestätigter Leistungen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € an.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
„Wir unterwegs“ behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall nachweisen, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und wird die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen. „Wir unterwegs“ kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Reisende und Sie haften gegenüber „Wir unterwegs“ als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.
9. Rücktritt und Kündigung durch „Wir unterwegs“
„Wir unterwegs“ kann bis 14 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals angegeben und deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat.
Ein Rücktritt ist spätestens am 15. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat „Wir unterwegs“ unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Tritt „Wir unterwegs“ zurück, so erhalten Sie die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
„Wir unterwegs“ kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch „Wir unterwegs“ nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Dabei behält „Wir unterwegs“ den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder ähnliche Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
10. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophe, Erdbeben) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Teile den Vertrag kündigen.
Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 S. 1 BGB). Danach kann „Wir unterwegs“ für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. „Wir unterwegs“ ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte; im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
11. Obliegenheiten des Reisenden
Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den angebotenen Kursen mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist.
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.
Wird eine Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich „Wir unterwegs“ unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort ist innerhalb angemessener Frist, um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Das gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen nicht zumutbar.
„Wir unterwegs“ kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. „Wir unterwegs“ kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet „Wir unterwegs“ innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden, verbunden mit einem Abhilfeverlangen, bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) gegenüber „Wir unterwegs“ geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Es wird empfohlen, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige gegenüber dem „Wir unterwegs“ („Wir unterwegs“, Maren Faulnborn) zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck „Wir unterwegs“ (Maren Faulnborn) gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen. Eine eventuelle Reiseleitung oder Leistungsträger wie etwa das Hotel sind nicht befugt, über Gewährleistungs- und Schadens4ersatzansprüche zu befinden.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen „Wir unterwegs“ ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Abtretungen unter Familienangehörigen.
Der Kunde hat „Wir unterwegs“ zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von „Wir unterwegs“ mitgeteilten Frist erhalten hat.
Vertragliche Gewährleistungsansprüche des Reisenden verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in zwei Jahren, soweit ein Schaden des Reisenden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von „Wir unterwegs“, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und „Wir unterwegs“ Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder „Wir unterwegs“ der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
12. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an hallo@wirunterwegs.de können Sie der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.
13. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen, gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und „Wir unterwegs“ findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von „Wir unterwegs“ (Erfurt) vereinbart.
Reiseveranstalter:
Wir unterwegs
Inhaberin: Maren Faulnborn
Heinrich-Mann-Straße 24
99096 Erfurt
Tel.: 0178 4847984 oder 0361 21233194
E-Mail: hallo@wirunterwegs.de

